BDZ aktuellBDZ-Chef Leprich zu Medienäußerungen über Sicherheitslücken an FlughäfenErst nach Redaktionsschluss der Ausgabe Juli/August 2010 des BDZ-Magazins wurde das Offene Schreiben des Vorstehers des Hauptzollamts Frankfurt am Main-Flughafen, Ronald Mattausch, als Reaktion auf Medienäußerungen des BDZ zu Sicherheitslücken bei der risikoorientierten Abfertigung des Reiseverkehrs an Flughäfen bekannt. Deshalb konnte Bundesvorsitzender Klaus H. Leprich in der aktuellen Ausgabe nicht dazu Stellung nehmen. Wir veröffentlichen vorab sein darin erscheinendes Editorial, das er vor Bekanntwerden des Offenen Schreibens verfasst hat. zur BDZ-Pressemitteilung "Roter Kanal – Anruf genügt?!" Editorial in der Juli-/August-Ausgabe 2010 des BDZ magazins von Klaus H. Leprich: "Der Beitrag der Hessenschau vom 21. Juli 2010 ‚Zollkontrolle nach Anmeldung: Telefon statt Zollbeamter' hat ein relativ starkes Medienecho ausgelöst und bei den Betroffenen Zustimmung, aber auch Unverständnis hervorgerufen. Auf Anfrage des Hessischen Rundfunks und später gegenüber einer Vielzahl von Printmedien hatte ich mich kritisch zu der risikoorientierten Abfertigung des Reiseverkehrs durch den Zoll und zu den ‚Roten Telefonen' an den grünen Kanälen Zoll an den Flughäfen geäußert. Zunächst weise ich aber ohne Wenn und Aber darauf hin, dass die im Jahr 2004 nicht durch den BDZ initiierte Kampagne in den Medien (u.a. Spiegel-online: ‚Zoll schlampt bei Sicherheitskontrollen'), die nach meiner Bewertung teilweise sehr persönlich, sachfremd und unter der Gürtellinie geführt wurde, in unserer aktuellen gewerkschaftlichen Positionierung in keiner Weise eine Fortsetzung findet. Ich bin vielmehr davon überzeugt, dass die Verantwortlichen und die Tag für Tag mit der Kontrolle und Abfertigung des Reiseverkehrs befassten Kolleginnen und Kollegen vor Ort bemüht sind, ihre Aufgaben ohne Vernachlässigung des gesetzlichen Auftrags mit dem Ansatz risikoorientierter Kontrollen und eigenen Konzepten erfolgreich wahrzunehmen. Auch wenn die Frage nach der Dunkelziffer unbeantwortet bleibt, weisen die Jahresstatistiken eine erfolgreiche Bilanz aus und verdienen Anerkennung. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der erheblichen Personalfehlbestände hat jedoch die zöllnerische Praxis bereits dazu geführt, dass von der generellen Auffassung einer dauerhaften Besetzung aller Kontrollstellen Abstand genommen wurde. Fakt ist allerdings, dass nach uns vorliegenden Informationen die vom Bundesfinanzministerium bereits im Dezember 2008 eingesetzte Arbeitsgruppe ‚Flughäfen Reiseverkehr' in einem Zwischenergebnis festgestellt hat, dass derzeit noch keine ausreichende Risikoanalyse möglich ist. Die Schwachstellen sind in einem umfangreichen Katalog aufgelistet und müssen für die Erreichung des Ziels wirksamer, risikoorientierter und effizienter Kontrollen abschließend bewertet und zielführend ausgeräumt werden. Erst dann sind die Grundlagen für eine risikoorientierte Neuausrichtung der Kontrollen gegeben. Dieser Vorgang ist aber typisch für das Handeln in allen Bundesverwaltungen. Nicht die Qualität der Aufgabenerledigung und das dafür erforderliche Personal bestimmen die Schlagzahl. Vielmehr müssen vorhandene und erweiterte Aufgaben unter dem Deckmantel des effizienten Personaleinsatzes mit dem zur Verfügung stehenden Personal erledigt werden. Landauf, landab müssen dabei allerdings Qualitätsdefizite in Kauf genommen werden. Das mag bei den Einnahmen des Staates geduldet sein, bei der Gewährleistung der Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger ist das unvertretbar. Selbstverständlich wissen auch wir, dass 120 Millionen Flugpassagiere keiner Vollkontrolle unterzogen werden können und auch nicht müssen. Mit einiger Sicherheit spricht vieles dafür, dass ein Mix aus risikoorientiert, mobil und flexibel durchgeführten Stichprobenkontrollen, Schwerpunktkontrollen und verdeckt operierenden Zöllnerinnen und Zöllner zu besseren Ergebnissen führen kann als starre und permanent besetzte Abfertigungspositionen. Allerdings ist dafür zwingende Voraussetzung, dass das Risikopotenzial bei der Auswahl nicht besetzter grüner Kanäle durch eine wirksame Risikoanalyse auf ein vertretbares Minimum reduzierbar ist. Aber diese Voraussetzungen sind aktuell noch nicht gegeben. Hierin stimmen meine Einschätzungen mit der Schwachstellenanalyse der Arbeitsgruppe überein. Die Redensart ‚Wenn zwei das Gleiche tun, dann ist das noch lange nicht dasselbe' hat sich in der Aufarbeitung der gewerkschaftlichen Positionierung und der Darstellung der Zollverwaltung leider wieder einmal eindrucksvoll bestätigt."
|