BDZ aktuell

Gesetzentwurf zum umstrittenen Ende des Hamburger Freihafens liegt vor

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum umstrittenen Ende des Hamburger Freihafens vorgelegt. Nach dem Willen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg soll der Freihafen zum 1. Januar 2013 aufgelöst werden. Der BDZ bezweifelt nach wie vor, ob der jetzt konkret werdende Wegfall der Freizone zur gewünschten Flexibilität und zum angestrebten Bürokratieabbau beitragen wird.

Im Gesetzentwurf wird die Abschaffung des Freihafens damit begründet, dass mit der Änderung des EU-Zollrechts wesentliche Vorteile des Freihafens entfallen. So müssten dann auch Waren aus Nicht-EU-Staaten bei den Behörden angemeldet werden. Zudem werde der Straßenverkehr durch Aufhebung der Zolldurchlässe verbessert.

Bisher ist der Freihafen mit einem hohen Zaun abgeriegelt. An den Durchlässen sind Zollstationen eingerichtet, sodass jedes Fahrzeug kontrolliert werden kann. Künftig soll es nur zwei Zollstationen geben: Waltershof und Windhukkai.

Der Gesetzentwurf folgt den Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums, das eine Verkleinerung der Freizone wegen hoher Personalkosten abgelehnt hatte. Der Gesetzgeber argumentiert, ein Fortbestand des Hamburger Freihafens stehe in keinem sinnvollen Verhältnis zum personellen Aufwand der Zollverwaltung.

In der Wirtschaft ist der Gesetzentwurf auf völliges Unverständnis gestoßen. Betroffene Firmen befürchten, dass sich deren Kosten um 20 bis 30 Prozent erhöhen, da sie jeden von ihnen abgefertigten Lkw zu den Stationen selbst begleiten müssen.

Nur so sei sichergestellt, dass eine korrekte Zollabfertigung erfolge und die Firmen nicht zu hohen Sicherheitsleistungen durch den Zoll herangezogen würden, so die Wirtschaftsvertreter. Sie fordern mobile Zolleinheiten, die direkt zu ihren Kunden kommen. Eine entsprechende Zusage der Zollverwaltung liegt vor. Allerdings sind diese Abfertigungen bisher mit Gebühren verbunden.

Die Position des BDZ ist unverändert: Die ursprünglich geplante Verkleinerung der Freizone zu einer "Mini-Freizone" war aus zöllnerischer Sicht nicht sinnvoll. Die Bewachung der Freizone wäre sehr personalintensiv gewesen.

Auf die zu erwartenden Nachteile für die Hamburger Hafenwirtschaft hat der BDZ frühzeitig hingewiesen. Senat und die Hamburger Handelskammer sind darauf jedoch nicht eingegangen.

Das Personal, das für die Arbeiten in einem Seezollhafen und gleichzeitiger Bewachung einer Freizone erforderlich wäre, ist nicht vorhanden. Da nur noch die Alternativen einer Auflösung oder einer drastischen Verkleinerung zur Wahl standen, ist die Auflösung nach Auffassung des BDZ die bessere Alternative.

Fest steht für den BDZ aber auch, dass eine umfassende zollamtliche Überwachung sicherzustellen ist, um die innere Sicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Den Beschäftigten im Hamburger Hafen muss Planungssicherheit gegeben werden. Sie müssen wissen, welche Aufgaben sie an welchen Standorten erledigen müssen. Fraglich ist, ob die zwei Standorte, unterstützt durch mobile Abfertigungen, ausreichen, um die zollamtliche Überwachung und eine zügige Warenabfertigung zu gewährleisten. Eine weitere Arbeitsverdichtung auf dem Rücken der Beschäftigten ist aus Sicht des BDZ nicht hinnehmbar.

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