BDZ aktuellMehr Personal bei Zuständigkeit des Zolls für Luftverkehrsteuer unabdingbarDie Zuständigkeit für die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrsteuer soll beim Zoll liegen. Erklärtes Ziel der Einführung dieser Steuer ist es, Anreize für umweltgerechteres Verhalten zu setzen. Es werden Einnahmen von jährlich einer Milliarde Euro erwartet. Der BDZ hält zusätzliche Planstellen beim Zoll bei Übernahme der Aufgabe für unabdingbar. Nach dem Referentenentwurf, der dem BDZ vorliegt, sollen für kürzere Flugstrecken bis etwa 2 500 Kilometer Entfernung 13 Euro je Fluggast erhoben werden und für Langstrecken 26 Euro. Passagiere, die in Deutschland umsteigen und keine längeren Zwischenstopps einlegen, werden nicht besteuert. Von der Steuer befreit werden sollen Kinder unter zwei Jahren, wenn sie keinen eigenen Sitzplatz haben. Außerdem gilt die Steuer nicht für Privatjets, Militärflüge und Frachtflüge. Die ökologischen Belange hält der BDZ für vorgeschoben. Der Gesetzentwurf werde dem umweltpolitischen Anspruch nicht gerecht, indem die klimaschädlichen Langstreckenflüge im Verhältnis zu den innereuropäischen Flügen geringer belastet würden. Die Tatsache, dass die Luftverkehrsteuer Teil des Anfang Juni 2010 beschlossenen Sparpakets ist und den Bundeshaushalt entlasten soll, spricht aus Sicht des BDZ dafür, dass es der Bundesregierung in erster Linie auf die erwarteten Mehreinnahmen ankommt. Dem Gesetzentwurf zufolge sind die Hauptzollämter für die Erhebung und Verwaltung der Luftverkehrsteuer zuständig. Auch die Festsetzung und Beitreibung fälliger und nicht gezahlter Steuern und Ordnungswidrigkeiten sowie die Steueraufsicht obliegen dem Zoll. Die Entwicklung der Informationstechnik dürfte in die Zuständigkeit des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) fallen. Der Gesetzgeber selbst geht von erhöhten personellen und sächlichen Mehraufwendungen aus, ohne diese zunächst zu beziffern. Das Bundesfinanzministerium müsste nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen mit den Energiesteuern in der Lage sein, realistische Schätzungen zum Mehrbedarf abzugeben. Für den BDZ steht fest, dass der Zollverwaltung bei Übernahme der neuen Aufgabe auf der Basis des zu erwartenden Bedarfs zusätzliche Planstellen zur Verfügung gestellt werden müssen und in der gesamten Bundesfinanzverwaltung kein weiterer Personalabbau erfolgen darf. Denn bereits jetzt leidet die Zollverwaltung unter Personalfehlbeständen von bis zu 20 Prozent. Die betroffenen Arbeitsbereiche sind bisher weder von pauschalen Stelleneinsparungen ausgenommen noch haben sie Priorität im Rahmen der Kosten- und Leistungsplanung. Hinzu kommt, dass die Zollverwaltung ab spätestens 2014 die Erhebung, Verwaltung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer übernehmen wird. Darüber hinaus ist unklar, ob und in welchem Umfang der Zoll von dem mit dem Sparpaket der Bundesregierung angekündigten Personalabbau von weiteren 15 000 Beschäftigten in den Bundesverwaltungen betroffen sein wird. Aus Sicht des BDZ müssen auch dem ZIVIT die erforderlichen sächlichen und personalwirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung stehen. Zu oft sei in der Vergangenheit von unrealistischen Zeitvorgaben ausgegangen worden, die die Beschäftigten trotz überaus engagierten Einsatzes regelmäßig überforderten und Projekte verzögerten.
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