BDZ aktuell

Diskussion über angebliche „Top-Versorgung“ der Beamten ist eine Neidkampagne

Der BDZ hat Medienberichten über eine angebliche „Top-Versorgung“ von Beamtinnen und Beamten in scharfer Form widersprochen. Bei den Ergebnissen der vieldiskutierten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) handele es sich um eine verkürzte und unseriöse Darstellung.

Laut DIW-Studie sind Beamte finanziell besser ausgestattet als Arbeitnehmer aus der Privatwirtschaft mit einer vergleichbaren Berufsausbildung. Hiernach verfügten Beamte im Durchschnitt über mehr als doppelt so hohe Pensionsansprüche. Ähnliches gelte für ihr Geldvermögen, so das DIW, das der DGB-nahen Hans-Böckler-Stiftung nahesteht.

BDZ-Chef Klaus H. Leprich kritisierte die aktuelle Diskussion als „Neidkampagne“, die von den Medien, insbesondere auch von der Bild-Zeitung, immer wieder gezielt lanciert werde, um landläufige Klischees über Beamtinnen und Beamte zu bedienen. Das erhöhe jedoch nicht den Wahrheitsgehalt. Beim näheren Hinsehen handele es sich um Vorurteile und nicht um wissenschaftlich fundierte Ergebnisse, so Leprich. Mit einer Statistik könne man alles beweisen. Das sei unseriös, steigere aber die Auflage.
BDZ und dbb stellen deshalb zu der DIW-Studie klar:

  • Für einen korrekten Vergleich müssen die Parameter tatsächlich vergleichbar sein. So müssen zum Beispiel die Arbeitslosen aus der Berechnung der Durchschnittsrente herausgenommen werden.
  • Es bleibt unberücksichtigt, dass Pensionäre keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten haben, was in der Privatwirtschaft durchaus üblich ist.
  • Die Aus- und Fortbildung eines „durchschnittlichen“ Pensionärs muss im Vergleich zu den Beschäftigten der Privatwirtschaft berücksichtigt werden.
  • Das Ruhegehalt der Beamten muss noch bis 2040 deutlich höher versteuert werden als die Renten.
  • Pensionäre müssen die gerade im Alter steigenden Beiträge für ihre private Krankenversicherung aus ihrer Pension bestreiten.

Beim Vergleich der Versorgung ist aus Sicht des BDZ zudem zu berücksichtigen, dass bei den Renten eine Obergrenze bestehe, die sich auf Grund der Beitragsbemessungsgrenze (5500 Euro im Jahr 2010) auf die Durchschnittsrente und die Rentenhöhe auswirkt. Bei der Berechnung der Durchschnittspension hingegen sind alle Beamten berücksichtigt, also auch diejenigen, die mehr als 5500 Euro brutto verdienen.

Leprich appellierte an die Beschäftigte, sich von unbewiesenen Behauptungen und falschen Zahlen nicht beeindrucken zu lassen. Tatsache sei, dass bei Beamtinnen und Beamten ein Teil jeder Besoldungserhöhung in die Versorgungsrücklage fließe und in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes ein Einkommensrückstand gegenüber der Privatwirtschaft bestehe. Fest stehe auch, dass die Beamtinnen und Beamten Krankenkasse und Renten über Steuer mitfinanzieren, ohne davon zu profitieren.

Mit Blick auf die Einkommensrunde 2010 warnte Leprich die Bundesregierung, die sich an ihren eigenen Aussagen im Koalitionsvertrag messen lassen müsse, den öffentlichen Dienst erneut als Steinbruch zur Sanierung des Haushalts zu benutzen. Auch dagegen werden die Beschäftigten am 9. Februar in Berlin und bei weiteren Protestveranstaltungen in anderen Städten auf die Straße gehen.

 

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