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Die Bundesregierung hat am 1. September 2010 das Haushaltsbegleitgesetz und damit ihr umstrittenes Sparpaket auf den Weg gebracht. BDZ-Chef Klaus H. Leprich äußerte sich empört über die Pläne. Mit dem erneuten Eingriff in das „Weihnachtsgeld“ begehe die Bundesregierung Wortbruch. Zugleich warnte er vor dramatischen Folgen des angekündigten Stellenabbaus in den Bundesverwaltungen.
Erneut sind Beamtinnen und Beamten zur Zielscheibe einer Kampagne der Politik geworden. Offenkundig ist, dass der Vorstoß aus den Reihen der Union dazu dient, von Problemen der Regierungskoalition abzulenken und verloren gegangenes Wählervertrauen zurückzugewinnen. BDZ-Chef Klaus H. Leprich erklärte, es handele sich um den "x-ten Aufguss altbekannter Vorurteile", die längst widerlegt seien.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Juli 2010 (Az.: 2 BvR 616/09) entschieden, dass der Versorgungsabschlag bei vorzeitigem Eintritt in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit verfassungsgemäß ist. Versorgungsabschläge orientierten sich allein am vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand und müssten nicht danach unterschieden werden, ob die Pensionierung freiwillig oder unfreiwillig erfolge.
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 19. August 2010 (Az.: 2 C 34.09) entschieden, dass die rückwirkende Aufhebung der Regelung zur vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehalts auf der Grundlage des Mindestruhegehaltssatzes verfassungswidrig ist. Über die Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der Rückwirkung der entsprechenden Gesetzesänderung hat das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.
Das Bundesfinanzministerium hat dem Hauptpersonalrat im Rahmen der Anhörung zu den Stellenanforderungen den Haushaltsentwurf 2011 vorgelegt. Im Entwurf wird für den Personalhaushalt der Zollverwaltung (Kapitel 0804) im mittleren Dienst eine Verbesserung der Stellenstruktur angekündigt.
Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kontrolle und Durchsetzung von Mindestlöhnen beantwortet. Aus der Antwort geht hervor, dass eine Aufstockung des Personals beim Zoll über die vorgesehenen zusätzlichen Planstellen von 150 im Jahr 2010 und je 100 in den Jahren 2012 und 2013 hinaus nicht beabsichtigt ist.
Nach einem erst jetzt veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 (Az.: 2 BvL 13/09) ist die Regelung des Steueränderungsgesetzes 2007 über den Wegfall der Absetzbarkeit von häuslichen Arbeitszimmern verfassungswidrig. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, rückwirkend eine Neuregelung zu treffen. dbb und BDZ begrüßten die Entscheidung.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum umstrittenen Ende des Hamburger Freihafens vorgelegt. Nach dem Willen des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg soll der Freihafen zum 1. Januar 2013 aufgelöst werden. Der BDZ bezweifelt nach wie vor, ob der jetzt konkret werdende Wegfall der Freizone zur gewünschten Flexibilität und zum angestrebten Bürokratieabbau beitragen wird.
Die Zuständigkeit für die von der Bundesregierung geplante Luftverkehrsteuer soll beim Zoll liegen. Erklärtes Ziel der Einführung dieser Steuer ist es, Anreize für umweltgerechteres Verhalten zu setzen. Es werden Einnahmen von jährlich einer Milliarde Euro erwartet. Der BDZ hält zusätzliche Planstellen beim Zoll bei Übernahme der Aufgabe für unabdingbar. |